Nichtteilnahme am Sozialkassenverfahren Bau
Informationen zum „Regensburger Modell für fairen Wettbewerb“ finden Sie hier:
Broschüre Regensburer Modell
Nimmt ein Baubetrieb trotz seiner Verpflichtung nicht am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teil, so entgeht einem Bauarbeitnehmer dadurch nicht nur viel Geld (= zusätzliches Urlaubsgeld + zusätzliche tarifliche Altersvorsorge = ca. 2.000 Euro brutto pro Jahr), sondern der faire Wettbewerb und die Beitragsgerechtigkeit zu den teilnehmenden Baubetrieben ist gefährdet.
Details erfahren Sie hier:
Vorteile Arbeitnehmer SOKA-Bau
Im Jahr 2012 beschlossen wir als Bauinnung Regensburg daher, Verdachtsmeldungen über Nichtinnungsbetriebe, die bis dahin pflichtwidrig nicht am Sozialkassenverfahren teilnahmen, an die Abteilung der Betriebserfassung der Sozialkassen der Bauwirtschaft (= SOKA-BAU) zu schicken.
Ende 2020 konnten wir hinsichtlich dieser Meldungen Bilanz ziehen.
Aus Sicht der Bauinnung Regensburg fällt diese Bilanz aufgrund der zu verzeichnenden Zahlen sehr zufriedenstellend aus.
Eine Auswertung der SOKA-BAU hinsichtlich der 1.310 Meldungen, die die Bauinnung Regensburg im Zeitraum von Anfang des Jahres 2012 bis Ende 2020 dorthin geschickt hat, hat zusammengefasst folgende Erfolgszahlen ergeben:
1. Anzahl der neu erfassten Betriebe
Bis Ende 2020 konnte die SOKA-BAU ausschließlich auf Basis dieser Meldungen aus Regensburg 316 Betriebe neu erfassen.
2. Steigerung der Beitragseinnahmen der SOKA-BAU durch 316 neu erfasste Betriebe
Die Gesamteinnahmen, die die SOKA-BAU für diese oben genannten 316 Betriebe verzeichnen konnte, belaufen sich (inklusive rückwirkender Erfassung) für den Zeitraum 2010 bis Ende 2020 auf knapp 8,1 Mio. Euro.
Hintergrundinformationen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft
Allgemeine Informationen zum Sozialkassenverfahren erhalten Sie in folgenden PDF-Datei:
Das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft – Informationsbroschüre
Informationen darüber, welche Betriebe als Baubetriebe am Sozialkassenverfahren teilnehmen müssen, erhalten Sie in den folgenden PDF-Dateien:
Auszug aus Verfahrenstarifvertrag – Kurzauflistung der Bauleistungen
Welche Tätigkeiten gelten als Bauleistungen? – Kurzinformation
Alphabetische Aufzählung von Bauleistungen
Tipp:
Ob ein Bauarbeitgeber am Sozialkassenverfahren teilnimmt, kann man dadurch überprüfen, indem man nachschaut, ob man als Arbeitnehmer eine Arbeitnehmernummer bei der SOKA-BAU hat bzw. ob die SOKA-BAU einem den Arbeitnehmerkontoauszug einmal pro Jahr (im April/Mai eines Jahres) selbst zuschickt.
Den fairen Wettbewerb versuchen wir als Bauinnung auch durch Bekämpfung der handwerksrechtlichen Schwarzarbeit herzustellen.
Nähere Informationen hierzu erfahren Sie hier